Freitag, 29.03.2024 00:35 Uhr

LVR-Inklusionspauschale wird verlängert

Verantwortlicher Autor: Landschaftsverband Rheinland Rheinland/Köln, 13.10.2018, 13:34 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Mixed News +++ Bericht 8883x gelesen

Rheinland/Köln [ENA] LVR-Inklusionspauschale wird um weitere zwei Schuljahre verlängert. Freiwillige Förderung soll Entwicklung eines inklusiven Schulsystems im Rheinland unterstützen / Gesamtfördersumme in Höhe von 900.000 Euro wird bereitgestellt. Um möglichst vielen Kindern mit Behinderung den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, führt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seine Inklusionspauschale in den

Schuljahren 2019/20 und 2020/21 mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 900.000 Euro fort. Das hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland Anfang Oktober einstimmig beschlossen. Die Inklusionspauschale ist eine freiwillige Leistung des LVR und bietet – ergänzend, aber grundsätzlich subsidiär zur Landesförderung – weitere Mittel, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu ermöglichen. „Mit der LVR-Inklusionspauschale wollen wir die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems im Rheinland nachhaltig unterstützen“, bekräftigte Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende des Landschaftsausschusses, den Beschluss.

„Der Entwicklungsprozess hin zu einer inklusiven Schullandschaft ist in NRW bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Daher wollen wir auch weiterhin in die Umsetzung der Inklusion investieren.“ Die freiwillige Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt. Dieser muss im Vorfeld gestellt werden. Voraussetzung ist die geplante Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers, bei der/dem der vorrangige Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF) festgestellt worden ist.

Außerdem müssen eine besondere Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein. Mit der LVR-Inklusionspauschale unterstützt der LVR seit 2010 Schulträger im Rheinland bei ihren Bemühungen, auch Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Für das Schuljahr 2018/19 sind insgesamt 135 Anträge bewilligt und mit 423.485 Euro gefördert worden. 25 Anträge sind noch in Bearbeitung.

Die Verteilung der Fördersummen im Schuljahr 2018/19 LVR-Mitgliedskörperschaft / Anträge / Fördersumme - Bonn / 10 / 25.670 Euro - Düsseldorf / 1 / 1.117 Euro - Essen / 14 / 92.000 Euro - Köln / 45 / 60.412 Euro - Kreis Düren / 3 / 5.910 Euro - Kreis Euskirchen / 3 / 7.898 Euro - Kreis Heinsberg / 2 / 12.500 Euro - Kreis Mettmann / 4 / 13.929 Euro - Kreis Viersen / 1 / 1.431 Euro - Kreis Wesel / 10 / 27.347 Euro - Leverkusen / 2 / 9.100 Euro

- Mülheim an der Ruhr / 4 / 8.107 Euro - Oberbergischer Kreis / 1 / 2.512 Euro - Remscheid / 1 / 165 Euro - Rheinisch-Bergischer Kreis / 4 / 23.117 Euro - Rhein-Erft-Kreis / 7 / 30.867 Euro - Rhein-Kreis Neuss / 3 / 12.375 Euro - Rhein-Sieg-Kreis / 9 / 31.546 Euro - Solingen / 1 / 1.202 Euro - Städteregion Aachen / 8 / 44.277 Euro - Wuppertal / 2 / 12.000 Euro Weitere Informationen auf www.inklusionspauschale.lvr.de.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.